Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Es ist immer eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ersten des folgenden Monats einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft immer um einen Monat.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus per Einzugsermächtigung vom oben genannten Konto abgebucht. Fälligkeit ist jeweils der dritte Werktag eines Monats.
  • Bei jeder neu abgeschlossenen Mitgliedschaft fällt eine einmalige Gebühr von 35 € an.
  • Bei Monatsmitgliedschaften ist ein Monat Pause pro Jahr möglich. Dieser Pausenantrag muss im Monat zuvor schriftlich eingereicht werden.
  • Der Pausenmonat hebt nicht die Kündigungsfrist von einem Monat auf
  • Beyou behält das Recht, Termine und Kurse kurzfristig abzusagen oder zu ändern.
  • Ein ärztliches Attest hebt nicht die Kündigungsfrist auf.
  • Im Krankheitsfall ruht die Mitgliedschaft so lange bis das Training wieder aufgenommen werden kann. Hierzu ist ein ärztliches Attest einzureichen.
  • Beyou haftet nicht für Personen- und Sachschäden, sowie Diebstahl.
  • An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen
  • Versäumte Stunden können bis zu einem Monat nachgeholt werden.
  • Allgemeines: Die auf Jahresbasis kalkulierte Yoga-Abo-Monatsgebühr wird in monatlichen Teilbeträgen, die auf zwölf Kalendermonate verteilt sind, erhoben. Der Beitrag für den Yoga-Unterricht ist als monatliche Ratenzahlung/ Unterrichtsgebühr, daher auch während der unterrichtsfreien Zeiten zu zahlen.  Die Yoga-Mitgliedschaft ist auf 49 Unterrichtswochen pro Jahr kalkuliert, d.h. 3 Wochen im Jahr ist die Yogaschule geschlossen, damit das Yogateam sich weiterbilden oder auch Kraft tanken kann für weitere gute Yogastunden. Durch Krankheit des Yogalehrers versäumte Unterrichtsstunden können nicht vom Honorar abgezogen werden, jedoch nach Absprache ggf. in Parallelstunden nachgeholt werden. Eine Verpflichtung seitens der Yoga-Schule besteht jedoch nicht.
  • Die Vertragskündigung ist jeweils zum Ende eines Monats zulässig. Sie bedarf der Schriftform und muss der Yogaleitung jeweils 4 Wochen vor Beginn des neuen Monats postalisch zugehen. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen Monat.
  • Haftung: Die Teilnehmer werden angeleitet achtsam zu sein. Yogaschule haftet nicht für Personenschäden. Die Yogaschule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
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