Es ist immer eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ersten des folgenden Monats einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft immer um einen Monat.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus per Einzugsermächtigung vom oben genannten Konto abgebucht. Fälligkeit ist jeweils der dritte Werktag eines Monats.
Bei jeder neu abgeschlossenen Mitgliedschaft fällt eine einmalige Gebühr von 35 € an.
Bei Monatsmitgliedschaften ist ein Monat Pause pro Jahr möglich. Dieser Pausenantrag muss im Monat zuvor schriftlich eingereicht werden.
Der Pausenmonat hebt nicht die Kündigungsfrist von einem Monat auf
Beyou behält das Recht, Termine und Kurse kurzfristig abzusagen oder zu ändern.
Ein ärztliches Attest hebt nicht die Kündigungsfrist auf.
Im Krankheitsfall ruht die Mitgliedschaft so lange bis das Training wieder aufgenommen werden kann. Hierzu ist ein ärztliches Attest einzureichen.
Beyou haftet nicht für Personen- und Sachschäden, sowie Diebstahl.
An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen
Versäumte Stunden können bis zu einem Monat nachgeholt werden.